HRA 1448 KI: Hans Burmann , Inhaber Hans-Olaf Burmann e.K., Heikendorf, Haffkamper Weg 2, 24226 Heikendorf. Rechtsverhaeltnis: Das Unternehmen als Ganzes ist aufgrund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage aus dem Vermögen des Inhabers zur Aufnahme auf die Hans Burmann Immobilien KG, Heikendorf (Amtsgericht Kiel, HRA 8660 KI) ausgegliedert. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hans Burmann - Kommanditgesellschaft, Heikendorf(Haffkamper Weg 2, 24226 Heikendorf). Die Firma ist geändert und lautet nunmehr: Hans Burmann, Inhaber Hans-Olaf Burmann e.K. Einzelunternehmen, Inh.: Hans-Olaf Burmann, geb. ‒.‒.‒‒, Mönkeberg. Nicht mehr persönlich haftender Gesellschafter: Burmann, Volker. Nicht mehr Prokurist: Burmann, Hans-Olaf.
Hans Burmann - Kommanditgesellschaft, Heikendorf(Haffkamper Weg 2, 24226 Heikendorf). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Getreide Handels Gesellschaft Kiel mit beschränkter Haftung, Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 3577 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.