Hans Dieckmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Versmold (Taubenstraße 19, 33775 Versmold). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hans Dieckmann GmbH & Co. Bauunternehmung KG, Versmold am 23.07.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hans Dieckmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Versmold (Taubenstraße 19, 33775 Versmold). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.06.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.06.2007 mit der Hans Dieckmann GmbH & Co. Bauunternehmung KG mit Sitz in Versmold (AG Gütersloh HRA 4618) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.