HRA 510209: Hans Fuchs Betonwerk Ellwangen GmbH & Co. KG, Ellwangen Jagst, Sebastiansgraben 32, 73479 Ellwangen Jagst. Einzelprokura: Strobel, Gerhard, Unterschneidheim, * ‒.‒.‒‒; Vaas, Michael, Stödtlen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Widmann, Richard, Mutlangen.
HRA 510209: Hans Fuchs Betonwerk Ellwangen GmbH & Co. KG, Ellwangen Jagst, Sebastiansgraben 32, 73479 Ellwangen Jagst. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: RB PhG Cover KG, Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 733467), von der Vertretung ausgeschlossen.
HRA 510209:Hans Fuchs Betonwerk Ellwangen GmbH & Co. KG, Ellwangen Jagst, Sebastiansgraben 32, 73479 Ellwangen Jagst.Einzelprokura: Strobel, Karl-Heinz, Ellwangen Jagst, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Bauer, Franz, Ellwangen-Schrezheim; Merz, Karl, Unterschneidheim-Zöbingen; Veit, Katja, Ellwangen (Jagst), * ‒.‒.‒‒.
Hans Fuchs Betonwerk GmbH & Co. KG, Ellwangen Jagst, Sebastiansgraben 32, 73479 Ellwangen Jagst. Firma geändert; nun: Hans Fuchs Betonwerk Ellwangen GmbH & Co. KG. Personenbezogene Daten (Firma) geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Hans Fuchs Betonwerk Ellwangen Verwaltung GmbH, Ellwangen Jagst (Amtsgericht Ulm HRB 510022). Personenbezogene Daten (Firma) geändert und ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Hans Fuchs Bauunternehmen Ellwangen Verwaltung GmbH, Ellwangen Jagst (Amtsgericht Ulm HRB 510633).
Hans Fuchs Betonwerk GmbH & Co. KG, Ellwangen Jagst, Sebastiansgraben 32, 73479 Ellwangen Jagst. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.08.2012 den Teilbetrieb "Betonwerk Windischleuba" auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Hans Fuchs Betonwerk Altenburg GmbH & Co. KG", Ellwangen Jagst (Amtsgericht Ulm HRA 722891) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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