HRA 6273: Hans Kompernaß GmbH & Co. KG, Bochum, Burgstraße 21, 44867 Bochum. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Kompernaß, Elisabeth, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒. Persönlich haftender Gesellschafter: Kompernaß, Wolfgang, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit der Kompernaß Verwaltungs GmbH. nach Änderung: Persönlich haftender Gesellschafter: Kompernaß Verwaltungs GmbH, Bochum (Amtsgericht Bochum HRB 5183), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Hans Kompernaß GmbH & Co. KG, Bochum, Burgstraße 21, 44867 Bochum.Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Burgstraße 21, 44867 Bochum. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Kompernaß, Elisabeth, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit der Kompernaß Verwaltungs GmbH.
Hans Kompernaß GmbH & Co. KG, Bochum (Burgstraße 21, 44867 Bochum, Beteiligung aller Art an anderen Unternehmen für eigene Rechnung, insbesondere die Ausübung der Funktion als geschäftsleitende Holding der Unternehmen der Unternehmensgruppe Kompernaß.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Kompernaß Verwaltungs GmbH, Bochum (Amtsgericht Bochum HRB 5183).
Hans Kompernaß GmbH & Co. KG, Bochum (Burgstraße 21, 44867 Bochum). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.03.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 19.03.2008 das von dem Einzelkaufmann Johannes-Heinrich Kompernaß, Bochum, geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma Hans Kompernaß in Bochum (AG Bochum, HRA 3227) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 15.08.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.