Hans Kuhlen Digitale Medientechnik GmbH, Mönchengladbach (Vorster Straße 64, 41169 Mönchengladbach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ORK Hans Kuhlen Hard und Software e.K. am 25.03.2008 eingetragen worden; die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hans Kuhlen Digitale Medientechnik GmbH, Mönchengladbach (Vorster Straße 64, 41169 Mönchengladbach). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.02.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen unter der Firma ORK Hans Kuhlen Hard- und Software e.K. mit Niederlassung in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRA 2212) weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.