HRB 1014: Hans Müller Verwaltungs GmbH, Glauchau, Bergstraße 11 c, 08371 Glauchau OT Niederlungwitz. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kothe, Hendrik, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1014:Hans Müller Verwaltungs GmbH, Glauchau, Bergstraße 11 c, 08371 Glauchau OT Niederlungwitz.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kothe, Christian, Diplom-Bauingenieur, Glauchau-Niederlungwitz. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kothe, Sabine, Glauchau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1014:Hans Müller Verwaltungs GmbH, Glauchau, Bergstraße 11 c, 08371 Glauchau OT Niederlungwitz.Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2014 mit Nachtrag vom 10.02.2014 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. § 16 (Dauer der Gesellschaft, Kündigung) wurde gestrichen. Neuer Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Baumaschinen; Vermietung von Wohnungen. Tätigkeiten im Sinne des § 34 c GewO sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vertretungsbefugnis geändert: Geschäftsführer: Kothe, Karsten, Glauchau OT Niederlungwitz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Hans Müller Verwaltungs GmbH, Niederlungwitz, (Bergstr. 11 c, 08371 Glauchau).Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme einen Teil ihres Vermögens als Ganzes gemäss Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 12.08.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag auf die Bauunternehmen Hans Müller GmbH mit dem Sitz in Glauchau (Amtsgericht Chemnitz HRB 12749) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.