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Hans Popfinger GmbH, Sielenbach (HRB 12544)

Firmendaten

Anschrift
Dorfstr. 11
86577 Sielenbach
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 08258/240
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.firma-popfinger.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 12544
Amtsgericht: Augsburg
Rechtsform: GmbH
Keywords
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Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Hans Popfinger GmbH aus Sielenbach ist im Handelsregister Augsburg unter der Nummer HRB 12544 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Hans Popfinger GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Hans Popfinger GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 07.11.2021)

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8,50 €
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Registermeldungen 3

Calendar 05.10.2010
Veränderung

Hans Popfinger GmbH, Sielenbach, Dorfstraße 11, 86577 Sielenbach.Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2010 hat die Änderung des § 5 Nr.2 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.

Calendar 24.08.2010
Veränderung

Hans Popfinger GmbH, Sielenbach, Dorfstraße 11, 86577 Sielenbach.Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2010 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 4.435,41 EUR und eine weitere Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Popfinger Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Sielenbach und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Dorfstraße 11, 86577 Sielenbach. Neues Stammkapital: 55.000,00 EUR.

Calendar 24.08.2010
Veränderung

Hans Popfinger GmbH, Sielenbach, Dorfstraße 11, 86577 Sielenbach.Die Popfinger Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Sielenbach (Amtsgericht Augsburg HRB 21125) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.