HRB 30028:Hans Wagner Bauunternehmen GmbH, Nürnberg, Stralsunder Straße 1, 90425 Nürnberg.Die Wagner Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 5449) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hans Wagner Bauunternehmen GmbH, Nürnberg, Stralsunder Straße 1, 90425 Nürnberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2013. Geschäftsanschrift: Stralsunder Straße 1, 90425 Nürnberg. Gegenstand des Unternehmens: Sämtliche Leistungen der Bauwirtschaft, insbesondere der Hoch- und Tiefbau, sowie das Betreiben von Geschäften und Handlungen, die zur Erreichung des Geschäftszweckes dienlich sind. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wagner, Wolfgang, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒; Wagner, Jürgen, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Hans Wagner Bauunternehmen GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 733). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.