Hans-Günter Hahn GmbH, Iserlohn, Uferstraße 7, 58644 Iserlohn. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Iserlohn HRA 4794) am 11.07.2012 wirksam geworden.
Hans-Günter Hahn GmbH, Iserlohn, Uferstraße 7, 58644 Iserlohn. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Uferstraße 7, 58644 Iserlohn. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.05.2012 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Hans-Günter Hahn e. K. (Amtsgericht Iserlohn 12 AR 167/12) auftretenden Kaufmann Hahn, Andreas übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.