"Hans-Günter Kinnen GmbH", Velbert, Zum Papenbruch 39 b, 42553 Velbert.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kinnen e.K. (Amtsgericht Wuppertal, HRA 22960) am 11.03.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
"Hans-Günter Kinnen GmbH", Velbert, Zum Papenbruch 39 b, 42553 Velbert.Geschäftsanschrift: Zum Papenbruch 39 b, 42553 Velbert. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.02.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.02.2010 mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters verschmolzen, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Handelsvertretung Kinnen e.K." mit Niederlassung in Velbert weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.