HRB 16284 HB: Hans-Georg Siebrecht Malereibetrieb GmbH, Bremen, Senator-Bömers-Str. 25, 28197 Bremen. Prokura: Nicht mehr Prokurist: Kaufmann, Jens.
HRB 16284 HB: Hans-Georg Siebrecht Malereibetrieb GmbH, Bremen, Senator-Bömers-Str. 25, 28197 Bremen. Die Zweigniederlassung Nr. 1 in 26135 Oldenburg ist aufgehoben. Änderung zu Nr. 4: Wohnort geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. von Bodecker, Matthias Alexander, * ‒.‒.‒‒, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
HRB 16284 HB: Hans-Georg Siebrecht Malereibetrieb GmbH, Bremen, Senator-Bömers-Str. 25, 28197 Bremen. Eintragung laufende Nr. 9 von Amts wegen ergänzt: Kaufmann, Jens; beschränkt auf die Zweigniederlassung Nr. 1 in 26135 Oldenburg; Einzelprokura.
HRB 16284 HB: Hans-Georg Siebrecht Malereibetrieb GmbH, Bremen, Senator-Bömers-Str. 25, 28197 Bremen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Brinkmann Malereibetrieb GmbH mit Sitz in Hannover, (Amtsgericht Hannover, HRB 205441) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 16284 HB: Hans-Georg Siebrecht Malereibetrieb GmbH, Bremen, Senator-Bömers-Str. 25, 28197 Bremen. Der mit der HPM Maler- und Ausbauhandwerk Beteiligungsgesellschaft bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch die Aufhebungsvereinbarung vom 12.12.2014 beendet worden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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