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Hans-Jürgen Bothmer, Viehhandlung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Neustadt (HRB 110098) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
In den Meyerhöfen 19
31535 Neustadt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 110098
Amtsgericht: Hannover
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Hans-Jürgen Bothmer, Viehhandlung Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Neustadt war im Handelsregister Hannover unter der Nummer HRB 110098 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Hans-Jürgen Bothmer, Viehhandlung Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihren Standort nicht geändert. Die Hans-Jürgen Bothmer, Viehhandlung Gesellschaft mit beschränkter Haftung wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 21.10.2014
Löschung

HRB 110098:Hans-Jürgen Bothmer, Viehhandlung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Neustadt, In den Meierhöfen 19, 31535 Neustadt.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden H-J Bothmer Viehhandlung und Mast GmbH mit Sitz in Neustadt a. Rbge. (Amtsgericht Hannover HRB 210460) am 15.10.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.

Calendar 08.10.2014
Veränderung

HRB 110098:Hans-Jürgen Bothmer, Viehhandlung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Neustadt, In den Meierhöfen 19, 31535 Neustadt.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2014 mit der H-J Bothmer Viehhandlung und Mast GmbH mit Sitz in Neustadt a. Rbge. (Amtsgericht Hannover HRB 210460) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Historie 1

21.10.2014
Registervorgang

Löschung 20.10.2014