Hans-Joachim Flebbe Kino-Betriebs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg (Friedrich-Ebert-Damm 111, 22047 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.08.2007 mit der Hans-Joachim Flebbe Filmtheater GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 84034) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 15.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
22047 Hamburg
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Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH