Hans-Peter MENTIS Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken, In den Weihergärten 25, 66115 Saarbrücken. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.11.2013 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Hans-Peter Mentis, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒ übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Saarbrücken
Rechtsform: GmbH