Hans-Reiner Reddig, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Morsbach, (Zinshardter Str. 3, 51597 Morsbach).Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Siegburg HRA 5135) am 09.04.2009 wirksam geworden. Die Gesellschaft ist erloschen.
Hans-Reiner Reddig, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Morsbach, (Zinshardter Str. 3, 51597 Morsbach).Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.02.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.02.2009 mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Hans-Reiner Reddig e.K." mit Niederlassung in Morsbach (Amtsgericht Siegburg 41 AR 167/2009) weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.