HRA 54813 B: Hans-Werner Thiel e.K., Berlin, Cicerostraße 36, 10709 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der Inhaber hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 10.04.2019 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tag das Vermögen des Einzelunternehmens im Wege der Ausgliederung übertragen auf die Thiel Kfz-Meisterbetrieb GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 204071 B); Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: eK