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Hansa Arla Milch eG, Upahl (GnR 419) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Meiereiweg 1
23936 Upahl
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: GnR 419
Amtsgericht: Schwerin
Rechtsform: eG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Hansa Arla Milch eG aus Upahl war im Handelsregister Schwerin unter der Nummer GnR 419 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Hansa Arla Milch eG ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'A) die Milcherfassung von den Mitgliedsbetrieben und Weiterveräußerung, b) die Mitgliedschaft an der Arla Foods amba, Dänemark, und die Wahrnehmung und Beachtung der damit verbundenen Rechten und Pflichten, insbesondere nach Maßgabe der Satzung der Arla Foods amba sowie des Merger Agreements zwischen der Genossenschaft und Arla Foods amba vom 14./16. Dezember 2010. Nachschusspflicht von Amts wegen berichtigt, nun.' Die Hansa Arla Milch eG wies zuletzt drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 10.05.2020)

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Registermeldungen 15

Calendar 11.10.2018
Löschung

GnR 419: Hansa Arla Milch eG, Upahl, Meiereiweg 1, 23936 Upahl. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers Arla Foods 2018 SCE-selskab med begrænset hæftelse (Det Centrale Virksomhedsregister -CVR- Nr. 39902362) am 01.10.2018 wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen.

Calendar 30.07.2018
Veränderung

GnR 419: Hansa Arla Milch eG, Upahl, Meiereiweg 1, 23936 Upahl. Die Genossenschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 30.05.2018 sowie des Verschmelzungsbeschlusses der Mitgliederversammlung vom 30.05.2018 neben der MUH Arla eG mit Sitz in Pronsfeld (Amtsgericht Wittlich GnR 30261), der Büllinger - Sankt Vither Molkereigenossenschaft mit Sitz in St. Vith, Belgien (Handelsgericht Eupen Nr. 0402.319.475), der Euregio Arla Genossenschaftsmolkerei mit Sitz in Welkenraedt, Belgien (Tribunal des commerce de Liège Nr. 0402.331.650) und der The UK Arla Farmers Cooperative Limited mit Sitz in Leeds, Großbritannien (Mutuals Team Nr. 32262R) als übertragende Rechtsträger zu der dadurch neu gegründeten Arla Foods 2018 SCE-selskab med begrænset hæftelse mit Sitz in Viby J, Dänemark, verschmolzen. Die der Verschmelzung vorangehenden Rechtshandlungen und Formalitäten wurden durchgeführt. Die Verschmelzung und die gleichzeitige Gründung der Arla Foods 2018 SCE-selskab med begrænset hæftelse werden erst wirksam mit Eintragung der SCE in ein nach dänischem Recht bestimmtes Register.

Calendar 13.04.2018
Vorgang ohne Eintragung

GnR 419: Hansa Arla Milch eG, Upahl, Meiereiweg 1, 23936 Upahl. Die Veröffentlichung vom 11.04.2018 wird - insbesondere bezüglich Pkt. 7 - klargestellt: Als nicht eingetragen wird gemäß Art. 24 SCE-VO i.V.m. § 61 UmwG bekanntgemacht: 1. Der Entwurf des Verschmelzungsplans wurde beim Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Schwerin eingereicht. 2. Rechtsform, Firma und Sitz der als übertragende Genossenschaften an der grenzüberschreitenden Verschmelzung teilnehmenden Genossenschaften: a) Hansa Arla Milch eG Rechtsform: Eingetragene Genossenschaft deutschen Rechts Firma: Hansa Arla Milch eG Sitz: Upahl, Deutschland b) MUH Arla eG Rechtsform: Eingetragene Genossenschaft deutschen Rechts Firma: MUH Arla eG Sitz: Pronsfeld, Deutschland c) Büllinger - Sankt Vither Molkereigenossenschaft ("MGBS") Rechtsform: Genossenschaft belgischen Rechts Firma: Büllinger - Sankt Vither Molkereigenossenschaft Sitz: St. Vith, Belgiend) d) Euregio Arla Genossenschaftsmolkerei ("EUREGIO") Rechtsform: Genossenschaft belgischen Rechts Firma: Euregio Arla Genossenschaftsmolkerei Sitz: Welkenraedt, Belgien e) The UK Arla Farmers Cooperative Limited ("UKAF") Rechtsform: Genossenschaft britischen Rechts Firma: The UK Arla Farmers Cooperative Limited Sitz: Leeds, Großbritannien 3. Anschrift des Ortes, an dem die Satzung und alle Urkunden und Angaben in Bezug auf die sich verschmelzenden Genossenschaften hinterlegt sind oder die Anschrift des Registers, bei dem diese eingetragen sind, sowie die Nummer des Eintrags in diesem Register: a) Hansa Arla Milch eG Anschrift des Registers: Amtsgericht Schwerin, Genossenschaftsregister, Demmlerplatz 1-2, 19053 Schwerin, Deutschland Registernummer: GnR 419b) MUH Arla eGAnschrift des Registers: Amtsgericht Wittlich, Genossenschaftsregister, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Deutschland Registernummer: GnR 30261 c) Büllinger - Sankt Vither Molkereigenossenschaft Anschrift des Registers: Handelsgericht Eupen, Register der juristischen Personen, Borngasse 3-5, 4700 Eupen, Belgien Registernummer: 0402.319.475 d) Euregio Arla Genossenschaftsmolkerei Anschrift des Registers: Tribunal de commerce de Liège - division de Verviers, Registre des personnes morales, Rue du Tribunal 4, 4800 Verviers, Belgique Registernummer: 0402.331.650 e) UK Arla Farmers Cooperative Limited Anschrift des Registers: Mutuals Team, Financial Conduct Authority, 25 The North Colonnade, Canary Wharf, London E14 5HS, Great Britain Registernummer: 32262R 4. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der betreffenden Genossenschaft gemäß Artikel 28 SCE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: a) Rechte der Gläubiger der Hansa Arla Milch eG: Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung erlischt die Hansa Arla Milch eG und ihr Vermögen einschließlich ihrer Verbindlichkeiten geht auf die neu gegründete Arla Foods 2018 SCE-selskab med begraenset haeftelse über. Diese ist also künftig Schuldnerin der Gläubiger der Hansa Arla Milch eG. Der Schutz der Gläubiger der Hansa Arla Milch eG vor den hieraus potenziell resultierenden Risiken für die Durchsetzbarkeit der Gläubigerforderungen bestimmt sich nach Artikel 28 Abs. 1 SCE-VO i.V.m. §§ 9 S. 1, 11 SCEAG. Danach ist den Gläubigern der Hansa Arla Milch eG, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, unter bestimmten Umständen Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten. Ein Recht der Gläubiger der Hansa Arla Milch eG, die Verschmelzung zu verhindern, besteht hingegen nicht. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Voraussetzung des Rechts auf Sicherheitsleistung ist zunächst, dass der jeweilige Gläubiger den Anspruch, für den er Sicherheitsleistung begehrt, binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekanntgemacht worden ist, nach Grund und Höhe bei der Hansa Arla Milch eG schriftlich anmeldet. Der Verschmelzungsplan ist bekannt gemacht, wenn sämtliche Angaben gem. Artikel 24 SCE-VO i.V.m. § 61 UmwG nach Maßgabe von § 10 HGB elektronisch bekannt gemacht, d.h. in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht sind. Dabei handelt es sich um das "Gemeinsame Registerportal der Länder", abrufbar unter der Internet-Adresse "www.handelsregister.de". Die Bekanntmachungen selbst erfolgen auf der zum oben erwähnten Registerportal gehörenden Internet-Seite "www.registerbekanntmachungen.de". Die Anmeldung des Anspruchs hat schriftlich zu erfolgen. Aus der Anmeldung muss ersichtlich sein, um welchen Anspruch es sich handelt und wie hoch er nach Ansicht des Sicherheitsleistung begehrenden Gläubigers ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht dem Gläubiger nur zu, wenn er glaubhaft macht, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird.Ein Recht auf Sicherheitsleistung besteht außerdem nur, soweit der Gläubiger keine Befriedigung seines Anspruchs verlangen kann. Gemäß Artikel 28 Abs. 1 SCE-VO, §§ 9, 11 Abs. 2 SCEAG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, zudem Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind. b) Anschrift zur Einholung von Auskünften: Unter folgender Anschrift können erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Hansa Arla Milch eG kostenlos eingeholt werden: Arla Foods Deutschland GmbH,Dr. Till Knappke, Markus Brinker Wahlerstraße 2, 40472 Düsseldorf 5. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Mitglieder der betreffenden Genossenschaft gemäß Artikel 28 SCE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: a) Rechte der Mitglieder der Hansa Arla Milch eG: Der Schutz der Mitglieder der Hansa Arla Milch eG bestimmt sich nach Artikel 20 SCE-VO i.V.m. § 14 UmwG, Artikeln 28 Abs. 2, 29 Abs. 3 SCE-VO i.V.m. § 7 f. SCEAG. Die Mitglieder können gegen den Beschluss der Generalversammlung der Hansa Arla Milch eG über die Zustimmung zu dem Verschmelzungsplan nach Artikel 20 SCE-VO i.V.m. § 14 UmwG binnen eines Monats nach Beschlussfassung Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses erheben. Unter den Voraussetzungen des Artikel 29 Abs. 3 SCE-VO i.V.m. § 7 Abs. 1 SCEAG kann eine Klage gegen den Verschmelzungsbeschluss der Hansa Arla Milch eG allerdings nicht darauf gestützt werden, dass das Umtauschverhältnis der Anteile nicht angemessen ist. Die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses der Anteile können die Mitglieder in einem gesonderten Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz prüfen lassen. Ein solches Spruchverfahren muss nach Artikel 29 Abs. 3 SCE-VO i.V.m. § 7 Abs. 4 SCEAG, § 1 Nr. 6, 2, 4 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 SpruchG binnen drei Monaten nach der Eintragung der Dänischen SCE beim Dänischen Gewerbeamt (Erhvervsstyrelsen) beim Landgericht Schwerin beantragt werden. Sollte ein solches Spruchverfahren erfolgreich sein, würde dem jeweiligen Mitglied nach § 7 Abs. 2 und Abs. 3 SCEAG eine bare Zuzahlung durch die Dänische SCE zugesprochen, die nach Ablauf des Tages der Eintragung und Bekanntmachung der Dänischen SCE beim Dänischen Gewerbeamt (Erhvervsstyrelsen) mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen ist und die Geltendmachung eines weiteren Schadens nicht ausschließt. Nach Artikel 29 Abs. 3 SCE-VO ist ein solches Verfahren jedoch nur dann zulässig, wenn die anderen verschmelzenden Genossenschaften, mit Sitz in Mitgliedsstaaten, die ein solches Verfahren nicht vorsehen, bei der Zustimmung zum Verschmelzungsplan ausdrücklich akzeptieren, dass die Mitglieder der betreffenden sich verschmelzenden Genossenschaften auf ein solches Verfahren zurückgreifen können. Weder das Recht von Großbritannien noch das Recht von Belgien sehen ein vergleichbares Verfahren vor. Ohne die Zustimmung der Mitglieder der UKAF, MGBS und EUREGIO zum oben erwähnten Verfahren haben die Mitglieder der Hansa Arla Milch eG weiterhin das Recht, eine Nichtigkeitsklage gegen den Verschmelzungsbeschluss der Generalversammlung der Hansa Arla Milch eG auf der Grundlage zu erheben, dass das Umtauschverhältnis der Anteile nicht angemessen war. Die Mitglieder der UKAF, MGBS und EUREGIO beabsichtigen, ihre Zustimmung zu dem Spruchverfahren in ihren jeweiligen Verschmelzungsbeschlüssen zu erklären. Weiter hat jedes Mitglied der Hansa Arla Milch eG nach Artikel 28 Abs. 2 SCE-VO i.V.m. § 8 SCEAG innerhalb von zwei Monaten nach der Eintragung der Verschmelzung bei dem Dänischen Gewerbeamt (Erhvervsstyrefsen) und der Bekanntmachung der Verschmelzung das Recht, seine Mitgliedschaft in der Dänischen SCE gegen Ausgleichszahlung auszuschlagen. Das Recht zur Ausschlagung hat ein Mitglied gemäß § 8 Abs. 2 SCEAG allerdings nur, wenn es in der Generalversammlung, die über den Verschmelzungsplan beschließen soll, (i) erscheint und gegen den Verschmelzungsplan seinen Widerspruch zu Protokoll erklärt oder (ii) nicht erscheint, sofern es zu der Versammlung zu Unrecht nicht zugelassen worden ist oder die Versammlung nicht ordnungsgemäß einberufen oder der Gegenstand der Beschlussfassung nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden ist. Die Ausschlagung muss nach § 8 Abs. 3 SCEAG gegenüber der Dänischen SCE erklärt werden. Eine Ausschlagung kann nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erklärt werden. Sie wird mit Zugang der Ausschlagungserklärung bei der Dänischen SCE wirksam. Die Auseinandersetzung erfolgt nach § 8 Abs. 4 SCEAG auf Grundlage der Schlussbilanz der Hansa Arla Milch eG und die Ansprüche auf Auszahlung sind unter Berücksichtigung von § 8 Abs. 5 SCEAG binnen sechs Monaten seit der Ausschlagung zu befriedigen. b) Anschrift zur Einholung von Auskünften: Unter folgender Anschrift können erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Mitglieder der Hansa Arla Milch eG kostenlos eingeholt werden: Arla Foods Deutschland GmbH Dr. Till Knappke, Markus Brinker, Wahlerstraße 2, 40472 Düsseldorf 6. Für die SCE vorgesehene Firma und ihr künftiger Sitz: Rechtsform: Europäische Genossenschaft nach der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22.07.2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE) Firma: Arla Foods 2018 SCE-selskab med begraenset haeftelse Sitz: Viby J, Dänemark 7. Bedingungen, unter denen gemäß Artikel 31 SCE-VO der Zeitpunkt zu bestimmen ist, zu dem die Verschmelzung wirksam wird: - Bekanntmachung des Verschmelzungsplans gemäß Artikel 24 SCE-VO, - Offenlegung der Verschmelzungsdokumentation am Geschäftssitz der Hansa Arla Milch eG gemäß Artikel 25 SCE-VO, - Zustimmungsbeschluss der Generalversammlung gemäß Artikel 27 SCE-VO, - Kontrolle der Verschmelzung durch das Genossenschaftsregister Schwerin gemäß Artikel 29 SCE-VO, - Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Verschmelzung durch das Dänische Gewerbeamt (Erhvervsstyrefsen) gemäß Artikel 30 SCE-VO, - Eintragung der Verschmelzung und der Gründung der Dänischen SCE beim Dänischen Gewerbeamt (Erhvervsstyrelsen) gemäß Artikel 31 SCE-VO.

Calendar 11.04.2018
Vorgang ohne Eintragung

GnR 419: Hansa Arla Milch eG, Upahl, Meiereiweg 1, 23936 Upahl. Als nicht eingetragen wird gemäß Art. 24 SCE-VO i.V.m. § 61 UmwG bekanntgemacht: 1. Der Entwurf des Verschmelzungsplans wurde beim Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Schwerin eingereicht. 2. Rechtsform, Firma und Sitz der als übertragende Genossenschaften an der grenzüberschreitenden Verschmelzung teilnehmenden Genossenschaften: a) Hansa Arla Milch eG Rechtsform: Eingetragene Genossenschaft deutschen Rechts Firma: Hansa Arla Milch eG Sitz: Upahl, Deutschland b) MUH Arla eG Rechtsform: Eingetragene Genossenschaft deutschen Rechts Firma: MUH Arla eG Sitz: Pronsfeld, Deutschland c) Büllinger - Sankt Vither Molkereigenossenschaft ("MGBS") Rechtsform: Genossenschaft belgischen Rechts Firma: Büllinger - Sankt Vither Molkereigenossenschaft Sitz: St. Vith, Belgiend) d) Euregio Arla Genossenschaftsmolkerei ("EUREGIO") Rechtsform: Genossenschaft belgischen Rechts Firma: Euregio Arla Genossenschaftsmolkerei Sitz: Welkenraedt, Belgien e) The UK Arla Farmers Cooperative Limited ("UKAF") Rechtsform: Genossenschaft britischen Rechts Firma: The UK Arla Farmers Cooperative Limited Sitz: Leeds, Großbritannien 3. Anschrift des Ortes, an dem die Satzung und alle Urkunden und Angaben in Bezug auf die sich verschmelzenden Genossenschaften hinterlegt sind oder die Anschrift des Registers, bei dem diese eingetragen sind, sowie die Nummer des Eintrags in diesem Register: a) Hansa Arla Milch eG Anschrift des Registers: Amtsgericht Schwerin, Genossenschaftsregister, Demmlerplatz 1-2, 19053 Schwerin, Deutschland Registernummer: GnR 419b) MUH Arla eGAnschrift des Registers: Amtsgericht Wittlich, Genossenschaftsregister, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Deutschland Registernummer: GnR 30261 c) Büllinger - Sankt Vither Molkereigenossenschaft Anschrift des Registers: Handelsgericht Eupen, Register der juristischen Personen, Borngasse 3-5, 4700 Eupen, Belgien Registernummer: 0402.319.475 d) Euregio Arla Genossenschaftsmolkerei Anschrift des Registers: Tribunal de commerce de Liège - division de Verviers, Registre des personnes morales, Rue du Tribunal 4, 4800 Verviers, Belgique Registernummer: 0402.331.650 e) UK Arla Farmers Cooperative Limited Anschrift des Registers: Mutuals Team, Financial Conduct Authority, 25 The North Colonnade, Canary Wharf, London E14 5HS, Great Britain Registernummer: 32262R 4. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der betreffenden Genossenschaft gemäß Artikel 28 SCE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: a) Rechte der Gläubiger der Hansa Arla Milch eG: Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung erlischt die Hansa Arla Milch eG und ihr Vermögen einschließlich ihrer Verbindlichkeiten geht auf die neu gegründete Arla Foods 2018 SCE-selskab med begraenset haeftelse über. Diese ist also künftig Schuldnerin der Gläubiger der Hansa Arla Milch eG. Der Schutz der Gläubiger der Hansa Arla Milch eG vor den hieraus potenziell resultierenden Risiken für die Durchsetzbarkeit der Gläubigerforderungen bestimmt sich nach Artikel 28 Abs. 1 SCE-VO i.V.m. §§ 9 S. 1, 11 SCEAG. Danach ist den Gläubigern der Hansa Arla Milch eG, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, unter bestimmten Umständen Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten. Ein Recht der Gläubiger der Hansa Arla Milch eG, die Verschmelzung zu verhindern, besteht hingegen nicht. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Voraussetzung des Rechts auf Sicherheitsleistung ist zunächst, dass der jeweilige Gläubiger den Anspruch, für den er Sicherheitsleistung begehrt, binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekanntgemacht worden ist, nach Grund und Höhe bei der Hansa Arla Milch eG schriftlich anmeldet. Der Verschmelzungsplan ist bekannt gemacht, wenn sämtliche Angaben gem. Artikel 24 SCE-VO i.V.m. § 61 UmwG nach Maßgabe von § 10 HGB elektronisch bekannt gemacht, d.h. in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht sind. Dabei handelt es sich um das "Gemeinsame Registerportal der Länder", abrufbar unter der Internet-Adresse "www.handelsregister.de". Die Bekanntmachungen selbst erfolgen auf der zum oben erwähnten Registerportal gehörenden Internet-Seite "www.registerbekanntmachungen.de". Die Anmeldung des Anspruchs hat schriftlich zu erfolgen. Aus der Anmeldung muss ersichtlich sein, um welchen Anspruch es sich handelt und wie hoch er nach Ansicht des Sicherheitsleistung begehrenden Gläubigers ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht dem Gläubiger nur zu, wenn er glaubhaft macht, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird.Ein Recht auf Sicherheitsleistung besteht außerdem nur, soweit der Gläubiger keine Befriedigung seines Anspruchs verlangen kann. Gemäß Artikel 28 Abs. 1 SCE-VO, §§ 9, 11 Abs. 2 SCEAG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, zudem Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind. b) Anschrift zur Einholung von Auskünften: Unter folgender Anschrift können erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Hansa Arla Milch eG kostenlos eingeholt werden: Arla Foods Deutschland GmbH,Dr. Till Knappke, Markus Brinker Wahlerstraße 2, 40472 Düsseldorf 5. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Mitglieder der betreffenden Genossenschaft gemäß Artikel 28 SCE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: a) Rechte der Mitglieder der Hansa Arla Milch eG: Der Schutz der Mitglieder der Hansa Arla Milch eG bestimmt sich nach Artikel 20 SCE-VO i.V.m. § 14 UmwG, Artikeln 28 Abs. 2, 29 Abs. 3 SCE-VO i.V.m. § 7 f. SCEAG. Die Mitglieder können gegen den Beschluss der Generalversammlung der Hansa Arla Milch eG über die Zustimmung zu dem Verschmelzungsplan nach Artikel 20 SCE-VO i.V.m. § 14 UmwG binnen eines Monats nach Beschlussfassung Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses erheben. Unter den Voraussetzungen des Artikel 29 Abs. 3 SCE-VO i.V.m. § 7 Abs. 1 SCEAG kann eine Klage gegen den Verschmelzungsbeschluss der Hansa Arla Milch eG allerdings nicht darauf gestützt werden, dass das Umtauschverhältnis der Anteile nicht angemessen ist. Die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses der Anteile können die Mitglieder in einem gesonderten Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz prüfen lassen. Ein solches Spruchverfahren muss nach Artikel 29 Abs. 3 SCE-VO i.V.m. § 7 Abs. 4 SCEAG, § 1 Nr. 6, 2, 4 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 SpruchG binnen drei Monaten nach der Eintragung der Dänischen SCE beim Dänischen Gewerbeamt (Erhvervsstyrelsen) beim Landgericht Schwerin beantragt werden. Sollte ein solches Spruchverfahren erfolgreich sein, würde dem jeweiligen Mitglied nach § 7 Abs. 2 und Abs. 3 SCEAG eine bare Zuzahlung durch die Dänische SCE zugesprochen, die nach Ablauf des Tages der Eintragung und Bekanntmachung der Dänischen SCE beim Dänischen Gewerbeamt (Erhvervsstyrelsen) mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen ist und die Geltendmachung eines weiteren Schadens nicht ausschließt. Nach Artikel 29 Abs. 3 SCE-VO ist ein solches Verfahren jedoch nur dann zulässig, wenn die anderen verschmelzenden Genossenschaften, mit Sitz in Mitgliedsstaaten, die ein solches Verfahren nicht vorsehen, bei der Zustimmung zum Verschmelzungsplan ausdrücklich akzeptieren, dass die Mitglieder der betreffenden sich verschmelzenden Genossenschaften auf ein solches Verfahren zurückgreifen können. Weder das Recht von Großbritannien noch das Recht von Belgien sehen ein vergleichbares Verfahren vor. Ohne die Zustimmung der Mitglieder der UKAF, MGBS und EUREGIO zum oben erwähnten Verfahren haben die Mitglieder der Hansa Arla Milch eG weiterhin das Recht, eine Nichtigkeitsklage gegen den Verschmelzungsbeschluss der Generalversammlung der Hansa Arla Milch eG auf der Grundlage zu erheben, dass das Umtauschverhältnis der Anteile nicht angemessen war. Die Mitglieder der UKAF, MGBS und EUREGIO beabsichtigen, ihre Zustimmung zu dem Spruchverfahren in ihren jeweiligen Verschmelzungsbeschlüssen zu erklären. Weiter hat jedes Mitglied der Hansa Arla Milch eG nach Artikel 28 Abs. 2 SCE-VO i.V.m. § 8 SCEAG innerhalb von zwei Monaten nach der Eintragung der Verschmelzung bei dem Dänischen Gewerbeamt (Erhvervsstyrefsen) und der Bekanntmachung der Verschmelzung das Recht, seine Mitgliedschaft in der Dänischen SCE gegen Ausgleichszahlung auszuschlagen. Das Recht zur Ausschlagung hat ein Mitglied gemäß § 8 Abs. 2 SCEAG allerdings nur, wenn es in der Generalversammlung, die über den Verschmelzungsplan beschließen soll, (i) erscheint und gegen den Verschmelzungsplan seinen Widerspruch zu Protokoll erklärt oder (ii) nicht erscheint, sofern es zu der Versammlung zu Unrecht nicht zugelassen worden ist oder die Versammlung nicht ordnungsgemäß einberufen oder der Gegenstand der Beschlussfassung nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden ist. Die Ausschlagung muss nach § 8 Abs. 3 SCEAG gegenüber der Dänischen SCE erklärt werden. Eine Ausschlagung kann nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erklärt werden. Sie wird mit Zugang der Ausschlagungserklärung bei der Dänischen SCE wirksam. Die Auseinandersetzung erfolgt nach § 8 Abs. 4 SCEAG auf Grundlage der Schlussbilanz der Hansa Arla Milch eG und die Ansprüche auf Auszahlung sind unter Berücksichtigung von § 8 Abs. 5 SCEAG binnen sechs Monaten seit der Ausschlagung zu befriedigen. b) Anschrift zur Einholung von Auskünften: Unter folgender Anschrift können erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Mitglieder der Hansa Arla Milch eG kostenlos eingeholt werden: Arla Foods Deutschland GmbH Dr. Till Knappke, Markus Brinker, Wahlerstraße 2, 40472 Düsseldorf 6. Für die SCE vorgesehene Firma und ihr künftiger Sitz: Rechtsform: Europäische Genossenschaft nach der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22.07.2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE) Firma: Arla Foods 2018 SCE-selskab med begraenset haeftelse Sitz: Viby J, Dänemark 7. Bedingungen, unter denen gemäß Artikel 31 SCE-VO der Zeitpunkt zu bestimmen ist, zu dem die Verschmelzung wirksam wird: - Bekanntmachung des Verschmelzungsplans gemäß Artikel 24 SCE-VO, - Offenlegung der Verschmelzungsdokumentation am Geschäftssitz der MUH Arla eG gemäß Artikel 25 SCE-VO, - Zustimmungsbeschluss der Generalversammlung gemäß Artikel 27 SCE-VO, - Kontrolle der Verschmelzung durch das Genossenschaftsregister Schwerin gemäß Artikel 29 SCE-VO, - Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Verschmelzung durch das Dänische Gewerbeamt (Erhvervsstyrefsen) gemäß Artikel 30 SCE-VO, - Eintragung der Verschmelzung und der Gründung der Dänischen SCE beim Dänischen Gewerbeamt (Erhvervsstyrelsen) gemäß Artikel 31 SCE-VO.

Calendar 26.10.2017
Veränderung

GnR 419: Hansa Arla Milch eG, Upahl, Meiereiweg 1, 23936 Upahl. Die Vertreterversammlung vom 03.05.2017 hat eine Änderung des Statuts in § 30 (Beschlüsse der Mitgliederversammlung) beschlossen. Nicht mehr Vorstand: Jammer, Joachim, Kietz, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Beckmann, Christian, Pritzwalk, * ‒.‒.‒‒.

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Historie 10

11.10.2018
Registervorgang

Löschung 11.10.2018

26.10.2017
Entscheideränderung

Austritt
Herr Joachim Jammer
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Christian Beckmann
Vorstandsmitglied

01.12.2015
Entscheideränderung

Austritt
Herr Ulrich Niemeyer
Vorstandsmitglied

16.10.2014
Entscheideränderung

Austritt
Herr Heinz-Uwe Jaap
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Austritt
Herr Henning Ströh
Vorstandsmitglied

16.09.2013
Entscheideränderung

Austritt
Herr Uwe Krause
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Manfred Sievers
Vorstandsmitglied

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