Hansa Glas two in one GmbH, Herford (Füllenbruchstr. 185, 32051 Herford). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hansa-Glas GmbH mit Sitz in Herford (AG Bad Oeynhausen, HRB 6968) am 27.09.2006 eingetragen worden.
Hansa Glas two in one GmbH, Herford (Füllenbruchstr. 185, 32051 Herford). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.08.2006 mit der Hansa Glas GmbH mit Sitz in Herford (AG Bad Oeynhausen (HRB 6968)) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.