Hansa-Glas GmbH, Herford, Füllenbruchstr. 185, 32051 Herford.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.04.2009 mit der CSV Oberflächentechnik GmbH mit Sitz in Barsinghausen (AG Hannover HRB 202000) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Hansa-Glas GmbH, Herford, Füllenbruchstr. 185, 32051 Herford.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CSV Oberflächentechnik GmbH am 18.05.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hansa-Glas GmbH, Herford, Füllenbruchstr. 185, 32051 Herford.Geschäftsanschrift: Füllenbruchstr. 185, 32051 Herford. Geschäftsführer: Großmann, Friedrich, Barsinghausen, * ‒.‒.‒‒; Ludewig, Ralf, Hameln, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Olheide, Rolf, Herford, * ‒.‒.‒‒.
Hansa-Glas GmbH, Herford (Füllenbruchstr. 185, 32051 Herford). Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 13.10.2006 wirksam geworden.
Hansa-Glas GmbH, Herford (Füllenbruchstr. 185, 32051 Herford). 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2006 Teile des Vermögens der Wehmeier & Olheide Inh. Rolf Olheide mit Sitz in Herford (AG Bad Oeynhausen (HRA 4494)) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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