Hanse Radio Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Neumünster(Gänsemarkt 1-3, 24534 Neumünster). Die Verschmelzung ist mit der am 11.11.2008 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRB 463 NM) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
Hanse Radio Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Neumünster(Gänsemarkt 1-3, 24534 Neumünster). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.10.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Karl Wachholtz Verlag GmbH & Co. KG mit Sitz in Wiemersdorf (Amtsgerich Kiel, HRA 463 NM) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.