HRB 148624: HanseClimbing GmbH, Hamburg, Rotenhäuser Straße 75 e, 21107 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR beschlossen. 50.000,00 EUR.
HRB 148624: HanseClimbing GmbH, Hamburg, Rotenhäuser Straße 75 e, 21107 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2017. Geschäftsanschrift: Rotenhäuser Straße 75 e, 21107 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Waren aller Art und die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, soweit nicht gesetzlich genehmigungsbedürftig, insbesondere von Dienstleistungen unter Verwendung von Seilzugangs- und Positionierungstechnik und persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, sowie die Durchführung von Schulungen. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dr. Brockmann, Ralf, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Leuschner, Felix, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Leuschner, Felix, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma HanseClimbing e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 119374) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 24.08.2017. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 25.10.2017 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.