Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Ericusspitze 1, 20457 Hamburg |
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a)
30.01.2023
Zacharias |
HRA 125793: HanseF PropCo GmbH & Co. KG, Hamburg, Gertrudenstraße 9, 20095 Hamburg. Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: HanseF GP Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 157115). Eingetreten Persönlich haftender Gesellschafter: HIH Invest GP Verwaltung GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 105861).
HRA 125793: HanseF PropCo GmbH & Co. KG, Hamburg, Gertrudenstraße 9, 20095 Hamburg.
HRA 125793: HanseF PropCo GmbH & Co. KG, Hamburg, Gertrudenstraße 9, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.03.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Erste HanseF Grundbesitz GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRb 147160) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 125793: HanseF PropCo GmbH & Co. KG, Hamburg, Gertrudenstraße 9, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.03.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Zweite HanseF Grundbesitz GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 147161) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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