HRA 202263: Hansebeton GmbH & Co. KG, Syke, Am Ristedter Weg 4, 28857 Syke. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: A.D.M. Betonwerke GmbH, Lauenburg/Elbe (Amtsgericht Lübeck HRB 641-SB). Prokura erloschen: Distefano, Peter, Lauenburg, * ‒.‒.‒‒. Die Firma ist erloschen.
HRA 202263:Firma Baustoffwerke Syke GmbH & Co. KG, Syke, Am Ristedter Weg 4, 28857 Syke.Firma geändert, nun: Neue Firma: Hansebeton GmbH & Co. KG. Die Firmierung wurde geändert.
Firma Baustoffwerke Syke GmbH & Co. KG, Syke, Am Ristedter Weg 4, 28857 Syke. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Distefano, Peter, Lauenburg, * ‒.‒.‒‒.
Firma Baustoffwerke Syke GmbH & Co. KG, Syke, Am Ristedter Weg 4, 28857 Syke. (Gegenstand der Gesellschaft sind die Herstellung und der Vertrieb von Stahlbetonfertigteilen, Transportbeton und Baustoffen aller Art.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Ristedter Weg 4, 28857 Syke. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: A.D.M. Betonwerke GmbH, Lauenburg/Elbe (Amtsgericht Lübeck HRB 641-SB), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Baustoffwerke Syke GmbH, Syke (Walsrode HRB 111312) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.