HRB 10871 FL: Hansen Zahntechnik GmbH, Flensburg, Liebigstraße 14, 24941 Flensburg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 10871 FL: Hansen Zahntechnik GmbH, Flensburg, Liebigstraße 14, 24941 Flensburg. Vertretungsregelung: Jeder Liquidator vertritt die Gesellschaft allein, solange er alleiniger Liquidator oder einzelvertretungsberechtigt ist. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten. Änderung zu Nr. 1: Nunmehr: Liquidator: Hansen, Frank, * ‒.‒.‒‒, Sörup; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.12.2019 ist die Gesellschaft aufgelöst.
HRB 10871 FL: Hansen Zahntechnik GmbH, Flensburg, Liebigstraße 14, 24941 Flensburg. Geschäftsanschrift: Liebigstraße 14, 24941 Flensburg.
HRB 10871 FL: Firma vormals: Hansen Zahntechnik Betriebs GmbH, Flensburg, Jägerweg 16, 24941 Flensburg. Name der Firma ist geändert in Hansen Zahntechnik GmbH. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.09.2015 ist die Firma, § 1 des Gesellschaftsvertrages, geändert worden.
HRB 10871 FL: Hansen Zahntechnik Betriebs GmbH, Flensburg, Jägerweg 16, 24941 Flensburg. Kapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung hat am 20.08.2015 die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung von § 3 des Gesellschaftsvertrages (Stammkapital) beschlossen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung das Vermögen des Unternehmens Hansen Zahntechnik e.K (Amtsgericht Flensburg, HRA 4377 FL) mit Sitz in Flensburg gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 20.08.2015 sowie Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tage übernommen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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