HRA 2829: Hanspach GmbH & Co. KG, Haltern am See, Hellweg 274, 45721 Haltern. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.07.2020 im Wege des Formwechsels in die Hanspach GmbH mit Sitz in Haltern am See (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 15920) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das Handelsregister am 25.09.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 15920: Hanspach GmbH, Haltern am See, Hellweg 274, 45721 Haltern am See. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2020. Geschäftsanschrift: Hellweg 274, 45721 Haltern am See. Gegenstand: Vermietung und Verpachtung von Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hanspach, Kai, Haltern am See, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Hanspach GmbH & Co. KG mit Sitz in Haltern am See (Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 2829) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.07.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.