HRB 12548: Hanstorfer Landbau GmbH, Satow, Doberaner Straße 67, 18239 Hanstorf. Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Agrar-Hanstorf GmbH, Satow, Doberaner Straße 67, 18239 Hanstorf. Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 1 (Firma) und § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 30.000,00 auf EUR 124.200,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der Hanstorfer Landbau GmbH (Amtsgericht Rostock HRB 9899) und die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Hanstorfer Landbau GmbH. 124.200,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.01.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.01.2013 mit der Hanstorfer Landbau GmbH mit Sitz in Satow (Amtsgericht Rostock HRB 9899) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Agrar-Hanstorf GmbH, Satow, Doberaner Straße 67, 18239 Hanstorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.01.2013. Geschäftsanschrift: Doberaner Straße 67, 18239 Hanstorf. Gegenstand: Die Erzeugung und der Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Stammkapital: 94.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Matz, Ronald, Hanstorf, * ‒.‒.‒‒; Schuldt, Joachim, Bartenshagen-Parkentin, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Agrar-Hanstorf GmbH & Co. KG, Satow (Amtsgericht Rostock HRA 2353) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.01.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.