Happy Game Spielhallenbetriebe GmbH, Schweinfurt (Matthäus-Stäblein-Str. 2, 97424 Schweinfurt). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der DGR Disco, Gaststätten u. Restaurant GmbH mit dem Sitz in Schweinfurt (Amtsgericht Schweinfurt HRB 1863) verschmolzen. Die Verschmelzung wird mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft vom heutigen Tag wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
97424 Schweinfurt
Am Oberndorfer Weiher 15, 97424 Schweinfurt
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Amtsgericht: Schweinfurt
Rechtsform: GmbH