2 |
b)
Straßlach-Dingharting, Landkreis München
Geschäftsanschrift:
Gewerbestraße 13, 82064 Straßlach-
Dingharting |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2024 hat die
Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. |
a)
08.01.2025
Dr. Schwarz |
1 |
a)
Happy feet(s) gemeinnützige GmbH
b)
Hallbergmoos, Landkreis Freising
Geschäftsanschrift:
Lilienthalstraße 27, 85399 Hallbergmoos
c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist
selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2.
Zweck des Unternehmens ist die Förderung
des öffentlichen Gesundheitswesens und
der öffentlichen Gesundheitspflege,
insbesondere die Verhütung und
Bekämpfung von übertragbaren
Krankheiten, Förderung der Jugendhilfe, der
Erziehung, der Volks- und Berufsbildung,
sowie die Unterstützung hilfebedürftiger
Personen. Dieser Satzungszweck wird
insbesondere verwirklicht durch - die
finanzielle und organisatorische
Unterstützung von Infrastrukturprojekten im
globalen Süden - beispielsweise Schaffung
und Erhaltung von Infrastruktur von
Schulen, Kinder- und Jugendheimen,
Jugendzentren und Krankenhäusern; - die
finanzielle und organisatorische
Unterstützung des Betriebs der im ersten
Spiegelstrich genannten Einrichtungen -
beispielsweise durch die Ausbildung des in
diesen Einrichtungen benötigten
medizinischen und pädagogischen
Personals;- die Finanzierung und
Organisation von Hilfsgüterlieferungen in
Länder des globalen Südens, insbesondere
im Bereich der medizinischen und
pädagogischen Grundversorgung; - die
Vergabe von Stipendien an hilfebedürftige
Personen, insbesondere an Kinder und
Jugendliche; -öffentliche Aufklärungsarbeit
- beispielsweise durch die Errichtung von
Infoständen auf Kunst- und
Kulturveranstaltungen, in welchen die
medizinische Mangellage und die fehlende
(Aus)Bildung in Ländern des globalen
Südens und die damit einhergehenden
Gefahren informiert wird;- die selbstlose
Förderung anderer steuerbegünstigter
Einrichtungen jeder Art auf materiellem,
geistigem und sittlichem Gebiet. 3. Die
Gesellschaft darf andere Einrichtungen
gleicher oder ähnlicher Art übernehmen
oder sich daran beteiligen. 4. Die Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter erhalten keine
Zuwendungen aus den Mitteln der
Gesellschaft. Keine Person darf durch
Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden. 5.
Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft
erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei
ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der
Körperschaft oder bei Wegfall der
steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück. 6. Zuwendungen an
Gesellschafter im Sinne von Ziff. 4. und 5.
und Gewinnanteile an Gesellschafter im
Sinne von Ziff. 5. sind insoweit zulässig, als
dass die jeweiligen Gesellschafter selber
steuerbegünstigte Körperschaften sind, die
Zuwendungen und Gewinnausschüttungen
im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO erfolgen und
von der Gesellschafterversammlung
mehrheitlich beschlossen wurden. 7.
Infolge der Ziff. 4. bis 6. kann es zu
inkongruenten Gewinnausschüttungen
kommen. Dies ist zulässig und ausdrücklich
gewollt. |
25.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Lindner, Marcus, Garmisch-Patenkirchen,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.10.2023. |
a)
08.02.2024
Prell |