Harald Grund GmbH, Neustadt, Alt Helstorf 4, 31535 Neustadt. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Harald Grund e.K. mit dem Sitz in Neustadt (Amtsgericht Hannover HRA 202892) am 12.09.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Harald Grund GmbH, Neustadt, Alt Helstorf 4, 31535 Neustadt. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2013 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Harald Grund e.K. auftretenden Kaufmann Harald Grund, geb. ‒.‒.‒‒, wohnhaft in Neustadt übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Harald Grund GmbH, Neustadt, Alt Helstorf 4, 31535 Neustadt.Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Gegenstand) und mit ihr die Änderung der Geschäftsanschrift beschlossen. Geschäftsanschrift: Alt Helstorf 4, 31535 Neustadt.