Harald Holm GmbH, Bergisch Gladbach (Parkstr. 37, 51427 Bergisch Gladbach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BIG Immobilien- und Grundstücksgesellschaft mbH am 15.03.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Harald Holm GmbH, Bergisch Gladbach (Parkstr. 37, 51427 Bergisch Gladbach). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.01.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.01.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.01.2005 mit der BIG Immobilien- und Grundstücksgesellschaft mbH mit Sitz in Bergisch Gladbach (Amtsgericht Köln, HRB 45797) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Harald Holm GmbH, Bergisch Gladbach (Parkstr. 37, 51427 Bergisch Gladbach). Die Gesellschafterversammlung vom 27.01.2005 hat beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 255.645,94 um EUR 354,06 auf EUR 256.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern. Ferner ist § 6 Abs. (4) des Gesellschaftsvertrages geändert. Weiterhin ist § 11 Abs. (1) des Gesellschaftsvertrages ersatzlos gestrichen. Die Abs. (2) und (3) des § 11 sind nunmehr Abs. (1) und (2). 256.000,00 EUR.