Harald Nensel GmbH & Co. KG, Peine (Am Markt 12, 31224 Peine). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 28.06.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 28.06.2007 das von dem Einzelkaufmann Nensel, Harald, Peine, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Hermann Nensel Inhaber Harald Nensel in Peine (Amtsgericht Hildesheim HRA 100500) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
29221 Celle
Am Markt 12, 31224 Peine
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Amtsgericht: Hildesheim
Rechtsform: GmbH & Co. KG