HRB 2627 PI: Harald Pietsch GmbH, EDV-Zubehör, Quickborn/Krs. Pinneberg, Künnekestraße 8, 74629 Pfedelbach. Die Verschmelzung ist mit der am 29.11.2021 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Stuttgart, HRA 738269) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 2627 PI: Harald Pietsch GmbH, EDV-Zubehör, Quickborn/Krs. Pinneberg, Künnekestraße 8, 74629 Pfedelbach. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin, Frau Gabriele Stöhr, die das Unternehmen als einzelkaufmännisches Unternehmen unter der Firma Harald Pietsch EDV Zubehör, Inhaber Gabriele Stöhr e.K. mit Niederlassung in Pfedelbach (Amtsgericht Stuttgart, HRA 738269) fortführt, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 2627 PI: Harald Pietsch GmbH, EDV-Zubehör, Quickborn/Krs. Pinneberg, Künnekestraße 8, 74629 Pfedelbach. Die Geschäftsanschrift ist geändert; Nicht mehr Geschäftsführer: Riediger, Angela; Geschäftsführer jetzt: Stöhr, Gabriele Susanne, * ‒.‒.‒‒, Pfedelbach; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.
HRB 2627 PI: Harald Pietsch GmbH, EDV-Zubehör, Quickborn/Krs. Pinneberg, Kieler Straße 2, 25451 Quickborn. Geschäftsanschrift jetzt: Kieler Straße 2, 25451 Quickborn; Nicht mehr Geschäftsführer: Pietsch, Ilse; Geschäftsführer: Riediger, Angela, * ‒.‒.‒‒, Quickborn; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Harald Pietsch GmbH, EDV-Zubehör, Quickborn/Krs. Pinneberg, Klingenberg 48, 25451 Quickborn. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen..
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