Harald Schmidt GmbH, Essen, Postreitweg 103, 45145 Essen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BONITO TV-Produktionsgesellschaft mbH am 10.09.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Harald Schmidt GmbH, Essen, Postreitweg 103, 45145 Essen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der BONITO TV-Produktionsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 29134) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Harald Schmidt GmbH, Essen, Postreitweg 103, 45145 Essen. Gemäß § 3 EGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Postreitweg 103, 45145 Essen.