HRB 31152: Harald Schwindt Verwaltungs & Dienstleistungs GmbH, Landau in der Pfalz, Habichtstraße 5, 76829 Landau in der Pfalz. Geändert, nun Geschäftsanschrift: Ludowicistraße 35, 76829 Landau in der Pfalz.
HRB 31152:Harald Schwindt Dental-Labor GmbH Zahntechnischer Meisterbetrieb, Landau in der Pfalz, Oberwiesenstraße 1, 76829 Landau in der Pfalz.Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Nr. 1 (Firma) und § 2 Nr. 1 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Geändert, nun: Neue Firma: Harald Schwindt Verwaltungs & Dienstleistungs GmbH. Neue Geschäftsanschrift: Habichtstraße 5, 76829 Landau in der Pfalz. Geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: ist Vermietung von Grundbesitz und Erbringung von Dienstleitungen wie Hausmeistertätigkeiten und Fahrdienste.
Harald Schwindt Dental-Labor GmbH Zahntechnischer Meisterbetrieb, Landau in der Pfalz, Oberwiesenstraße 1, 76829 Landau in der Pfalz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Oberwiesenstraße 1, 76829 Landau in der Pfalz. der Betrieb eines Dental-Labors. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schwindt, Harald, Landau in der Pfalz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung, nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrags vom 10.05.2012, des von Herrn Harald Schwindt, Landau in der Pfalz, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma Harald Schwindt Dental-Labor e.K. mit Sitz in Landau in der Pfalz (Amtsgericht Landau in der Pfalz, HRA 30335 ) betriebenen Unternehmens. Die Ausgliederung wurde am 13.06.2012 auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.