HRA 201682: Hardenberg BurgHotel GmbH & Co. KG, Nörten-Hardenberg, Vorderhaus 2, 37176 Nörten-Hardenberg. Sitz verlegt, nun: Göttingen. Geschäftsanschrift: Daimlerstraße 2, 37075 Göttingen.
HRA 201682: Hardenberg BurgHotel GmbH & Co. KG, Nörten-Hardenberg, Vorderhaus 2, 37176 Nörten-Hardenberg. Prokura erloschen: von Jagemann, Sven, Herzogenaurach, * ‒.‒.‒‒.
HRA 201682: Hardenberg BurgHotel GmbH & Co. KG, Nörten-Hardenberg, Vorderhaus 2, 37176 Nörten-Hardenberg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: von Jagemann, Sven, Herzogenaurach, * ‒.‒.‒‒.
HRA 201682: Hardenberg BurgHotel GmbH & Co. KG, Nörten-Hardenberg, Vorderhaus 2, 37176 Nörten-Hardenberg. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.10.2017 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 201682: Hardenberg BurgHotel GmbH & Co. KG, Nörten-Hardenberg, Vorderhaus 2, 37176 Nörten-Hardenberg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2017 Teile des Vermögens (Betriebsteil "Hardenberg BurgHotel") der Hardenberg Hotel- und Gastronomiebetriebe GmbH & Co. KG mit Sitz in Nörten-Hardenberg (Amtsgericht Göttingen HRA 200200) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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