Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
6 |
b)
Wittenberge
Geschäftsanschrift:
Lindenberger Straße 2, 19322
Wittenberge |
|
|
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a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 16.11.2023
ist der Sitz der Gesellschaft nach
Wittenberge verlegt und der Gesell-
schaftsvertrag geändert in § 1 Abs.
2 (Sitz). |
a)
01.12.2023
Zahlbaum |
5 |
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Nicht mehr Prokurist:
1. Thiess, Meike, geb. Böckelmann |
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a)
10.10.2023
Schwabe |
HRB 9155 NP: Hardtke Dachbau GmbH, Perleberg, Hagenstraße 40, 19348 Perleberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Hardtke, Volker. Prokura: Thiess, Meike, geb. Böckelmann, * ‒.‒.‒‒, Perleberg. Einzelprokura, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
HRB 9155 NP: Hardtke Dachbau GmbH, Perleberg, Hagenstraße 40, 19348 Perleberg. Geschäftsführer: Prieß, Michèl, * ‒.‒.‒‒, Hansestadt Osterburg/Storbeck, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Hardtke Dachbau GmbH, PerlebergPerleberg, Hagenstraße 40, 19348 Perleberg. Grund- oder Stammkapital: 25.000,00 EUR. Die Spaltung ist mit der am 21.02.2011 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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