24 |
c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine sozial verantwortbare, sichere
und gute Versorgung mit Wohnraum.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
betreuen und sofern zum Zwecke des
Verkaufs errichtet an Mitglieder der
Genossenschaft veräußern. Die
Genossenschaft kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
(3) Die Genossenschaft kann eine
Spareinrichtung betreiben. Sie kann
Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern
oder deren Angehörigen annehmen. Die
Grundsätze für den Sparverkehr
zwischen der Genossenschaft und den
Sparern richtet sich nach den
besonderen Bestimmungen gemäß
Punkt B der Satzung (Sparordnung). Die
Sparordnung ist fester Bestandteil der
Satzung. Änderungen der Sparordnung
sind Satzungsänderungen.
(4) Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen von §1 Abs.2
GenG übernehmen.
(5) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist
in besonderen Ausnahmefällen
zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat
beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen. Die
Ausnahmeregelung gilt nicht für
Spareinlagen im Sinne des § 2 Abs. 3.
(6) Die Veräußerung anderer als in Abs.
2 beschriebener Bauten in größerem
Umfang ist ausschließlich in
wirtschaftlichen Notsituationen und mit
Zustimmung der Vertreterversammlung
zulässig. Die Veräußerung kann in
diesem Falle auch an Dritte, welche nicht
Mitglied der Genossenschaft sind,
erfolgen. Den Nutzern des zu
veräußernden Wohnobjektes wird in
diesem Falle das Objekt vorrangig
angeboten. |
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|
a)
Die Vertreterversammlung vom 20.06.2024
hat die Änderung der Satzung in §2 (Zweck
und Gegenstand der Genossenschaft), §4
(Erwerb der Mitgliedschaft), §5 (Eintrittsgeld),
§6 (Beendigung der Mitgliedschaft), §7
(Kündigung der Mitgliedschaft), §8
(Übertragung des Geschäftsguthabens), §11
(Ausschluss eines Mitglieds), §12
(Auseinandersetzung),
§15 (Überlassung von Wohnungen), §16
(Pflichten der Mitglieder), §17 (Geschäftsanteil
und Geschäftsguthaben), §18 (Kündigung
weiterer Anteile), §23 (Aufgaben und Pflichten
des Vorstands), §24 (Aufsichtsrat), §25
(Aufgaben, Rechte und Pflichten des
Aufsichtsrats),
§26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrats),
§27 (Sitzungen des Aufsichtsrats),
§28 (Gegenstände der gemeinsamen
Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat),
§29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand
und Aufsichtsrat), §31 (Zusammensetzung der
Vertreterversammlung und der Wahl der
Vertreter), §32 (Vertreterversammlung), §32 a
(hybride Vertreterversammlung), §32 b
(virtuelle Vertreterversammlung),
§32 c (Vertreterversammlung im gestreckten
Verfahren), §33 (Einberufung der
Vertreterversammlung), §34 (Wahlen zum
Aufsichtsrat), §34 b (Niederschrift),
§35 (Zuständigkeit der
Vertreterversammlung), §36
(Mehrheitserfordernisse), §38 (Geschäftsjahr
und Aufstellung des Jahresabschlusses), §39
(Vorbereitung der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss), §40 (Rücklagen), §41
(Gewinnverwendung), §43
(Bekanntmachungen), §44 (Prüfung), §45
(Auflösung) und die Änderung der
Sparordnung in Abschnitt IV (Sparbücher-
Verfügungsberechtigung) und Abschnitt VI
(Rückzahlungen) beschlossen. |
a)
16.12.2024
Falzone |
23 |
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b)
Bestellt als
Vorstand:
Schmitt, Bernd Willi, Karlsruhe,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
27.08.2024
Falzone |
22 |
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Prokura erloschen:
Schmitt, Bernd Willi, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen:
Thieß, Anne, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒
Apitz, Janet, Wörth am Rhein, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
12.08.2024
Falzone |
21 |
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b)
Nicht mehr
Vorstand:
Walter, Christoph Hans-Peter,
Waldbronn, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
Die Generalversammlung vom 30.11.2023 hat
die Änderung der Satzung in §21 (Vorstand),
§22 (Leitung und Vertretung der
Genossenschaft),und §24 (Aufsichtsrat)
beschlossen. |
a)
13.02.2024
Falzone |
20 |
c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine sozial verantwortbare, sichere
und gute Versorgung mit Wohnraum.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
betreuen und sofern zum Zwecke des
Verkaufs errichtet an Mitglieder der
Genossenschaft veräußern. Die
Genossenschaft kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
(3) Die Genossenschaft kann eine
Spareinrichtung betreiben. Sie kann
Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern
oder deren Angehörigen annehmen. Die
Grundsätze für den Sparverkehr
zwischen der Genossenschaft und den
Sparern richtet sich nach den
besonderen Bestimmungen gemäß
Punkt B der Satzung (Sparordnung). Die
Sparordnung ist fester Bestandteil der
Satzung. Änderungen der Sparordnung
sind Satzungsänderungen.
(4) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist
in besonderen Ausnahmefällen
zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat
beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen. Die
Ausnahmeregelung gilt nicht für
Spareinlagen im Sinne des § 2 Abs. 3.
(5) Die Veräußerung anderer als in Abs.
2 beschriebener Bauten in größerem
Umfang ist ausschließlich in
wirtschaftlichen Notsituationen und mit
Zustimmung der Vertreterversammlung
zulässig. Die Veräußerung kann in
diesem Falle auch an Dritte, welche nicht
Mitglied der Genossenschaft sind,
erfolgen. Den Nutzern des zu
veräußernden Wohnobjektes wird in
diesem Falle das Objekt vorrangig
angeboten. |
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b)
Nicht mehr
Vorstand:
Tanger, Peter Joachim, geb. Pissors,
Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
Die Vertreterversammlung vom 22.06.2023
hat die Änderung der Satzung in §2
(Gegenstand der Genossenschaft) und die
Änderung der Sparordnung Teil B der Satzung
in Abschnitt I (Spareinrichtung- Sparordnung),
Abschnitt IV (Sparbücher-
Verfügungsberechtigung), Abschnitt VI
(Rückzahlungen), Abschnitt VII (Kündigung),
Abschnitt XV (Änderung der Sparordnung)
und die Streichung von Abschnitt XII
(Verjährung) beschlossen.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden
wird Bezug genommen. |
a)
09.08.2023
Falzone |