HRB 2761:Haring Automaten GmbH, Lemgo, Sepkamp 18, 32657 Lemgo.Nicht mehr Geschäftsführer: Haring, Wilhelm, Lemgo, * ‒.‒.‒‒.
MM Spiel und Freizeit GmbH, Lemgo (Sepkamp 18, 32657 Lemgo). Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Haring Automaten GmbH. Bestellt als Geschäftsführer: Haring, Wilhelm, Lemgo, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Ändeurng der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Haring, Marcus, Lemgo, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2005 mit der Wilhelm Haring Automatenbetriebs GmbH mit Sitz in Lemgo (HRB 1677) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MM Spiel und Freizeit GmbH, Lemgo (Sepkamp 18, 32657 Lemgo). Die Gesellschafterversammlung hat am 26.08.2005 zum Zwecke der Verschmelzung mit der Wilhelm Haring Automatenbetriebs GmbH in Lemgo (AG Lemgo, HRB 1677) das Stammkapital um 52.000,00 EUR erhöht und § 5 des Gesellschaftsvertrages in § 5 entsprechend geändert. 78.000,00 EUR.