HRB 26616: Harkoso Verwaltungs-GmbH, Mülheim-Kärlich, Carl-Benz-Straße 13, 56218 Mülheim-Kärlich. 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Hartkorn, Simone, Koblenz, * ‒.‒.‒‒; Reussner, Bettina, Neuwied, * ‒.‒.‒‒.
HRA 21184: Harkoso Verwaltungs-GmbH & Co. KG, Mülheim-Kärlich, Carl-Benz-Straße 13, 56218 Mülheim-Kärlich. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Koblenz, HRB 26616) am 30.01.2019 wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 26616: Harkoso Verwaltungs-GmbH, Mülheim-Kärlich, Carl-Benz-Straße 13, 56218 Mülheim-Kärlich. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Bebauung, Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz.
HRB 26616: Harkoso Verwaltungs-GmbH, Mülheim-Kärlich, Carl-Benz-Straße 13, 56218 Mülheim-Kärlich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Carl-Benz-Straße 13, 56218 Mülheim-Kärlich. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Hartkorn, Andreas, Koblenz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Harkoso Verwaltungs-GmbH & Co.KG, Mülheim-Kärlich (Amtsgericht Koblenz, HRA 21184) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.11.2018. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 21184: Harkoso Verwaltungs-GmbH & Co. KG, Mülheim-Kärlich, Carl-Benz-Straße 13, 56218 Mülheim-Kärlich. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.11.2018 im Wege des Formwechsels in die Harkoso Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Mülheim-Kärlich (Amtsgericht Koblenz, 50 AR 826/2018) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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