Harman Software Technology International Beteiligungs GmbH, Karlsbad, Becker-Göring-Str. 16, 76307 Karlsbad.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 30.09.2009 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Harman Software Technology International Beteiligungs GmbH, Karlsbad, Becker-Göring-Str. 16, 76307 Karlsbad.Geschäftsanschrift: Becker-Göring-Str. 16, 76307 Karlsbad. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.09.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.09.2009 und vom 18.09.2009 mit der Kommanditgesellschaft "Harman Holding GmbH & Co. KG", Karlsbad (Amtsgericht Mannheim HRA 361119) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Harman Software Technology International Beteiligungs GmbH, Karlsbad, (Becker-Göring-Str. 16, 76307 Karlsbad).Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.09.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.09.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HBAS International GmbH", Karlsbad (Amtsgericht Mannheim HRB 362802) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Harman Software Technology International Beteiligungs GmbH, Karlsbad, (Becker-Göring-Str. 16, 76307 Karlsbad).Nicht mehr Geschäftsführer: Baudot, Regis, Paris/Frankreich, * ‒.‒.‒‒.
Harman Software Technology International Beteiligungs GmbH, Karlsbad, (Becker-Göring-Str. 16, 76307 Karlsbad).Nicht mehr Geschäftsführer: Brown, Kevin, Ann Arbor/USA, * ‒.‒.‒‒.
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