HRB 22602: Harmuth Verwaltungs GmbH, Mülheim an der Ruhr, Geitlingstr. 101, 45472 Mülheim an der Ruhr. Nicht mehr Geschäftsführer: Strüngmann, Stefan, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒.
HRB 22602: Harmuth Verwaltungs GmbH, Mülheim an der Ruhr, Geitlingstr. 101, 45472 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschafterversammlung vom 03.09.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Insbesondere ist eine Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, § 4 (Geschäftsführung, Vertretung) sowie § 16 (Dauer der Gesellschaft und Geschäftsjahr) beschlossen worden. Neuer Unternehmensgegenstand: die Verwaltung und Geschäftsführung von Abbruch- und Entsorgungsgesellschaften sowie die Beteiligung an solchen Unternehmen unter Übernahme der unbeschränkten Haftung. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten.
HRB 22602: Harmuth Verwaltungs GmbH, Mülheim an der Ruhr, Geitlingstr. 101, 45472 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschafterversammlung vom 11.01.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) beschlossen.
HRA 10851: Harmuth Verwertung und Entsorgung GmbH & Co. KG, Mülheim an der Ruhr, Geitlingstr. 101, 45472 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 11.01. / 23.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.01.2018 und vom 23.05.2018 das Vermögen der Containerdienst Stefan Harmuth e.K. mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HRA 8653) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung übernommen. Die Ausliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 10851: Harmuth Verwertung und Entsorgung GmbH & Co. KG, Mülheim an der Ruhr, Geitlingstr. 101, 45472 Mülheim an der Ruhr. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12.06.2018 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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