Harrer Aufzüge GmbH, Oberhausen (Häherstraße 5, 46145 Oberhausen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden C. Haushahn Aufzüge GmbH & Co. KG am 17.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Harrer Aufzüge GmbH, Oberhausen (Häherstraße 5, 46145 Oberhausen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.07.2007 mit der C. Haushahn Aufzüge GmbH & Co. KG mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 13230) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Harrer Aufzüge GmbH, Oberhausen (Häherstraße 5, 46145 Oberhausen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.07.2007 mit der C. Haushahn Aufzüge GmbH & Co. KG mit Sitz in Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRA 13230) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Harrer Aufzüge GmbH, Oberhausen (Häherstr. 5, 46145 Oberhausen). Nicht mehr Geschäftsführer: Harrer, Dieter, Oberhausen, * ‒.‒.‒‒. Neu bestellt als Geschäftsführer: Dr. Heinemann, Gerd, Heiningen, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Regenhardt, Harald, Essen, * ‒.‒.‒‒.