HRA 109032: Harro Voigt Bauträger KG, Hamburg, Barkenkoppel 64, 22391 Hamburg. Durch Tod ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Voigt, Harro, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Eingetreten Persönlich haftender Gesellschafter: Schultz, Peter Olof Albert, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Voigt, Götz Harro, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen Voigt, Götz Harro, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
Harro Voigt Grundstücksverwaltung KG, Hamburg, Barkenkoppel 64, 22391 Hamburg.(Geändert, nun: An- und Verkauf von Grundstücken im eigenen Namen und für eigene Rechnung, die Bebauung derselben durch berechtigte Betriebe, deren Vermietung und Verwaltung sowie die Übernahme aller diesem Zweck dienenden Geschäfte, einschließlich der Tätigkeit als Bauträger im Sinne des § 34 c GewO.). Neue Firma: Harro Voigt Bauträger KG. Geschäftsanschrift: Barkenkoppel 64, 22391 Hamburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.11.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 13.11.2008 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Voigt, Harro, Hamburg, 02.03.1928 unter der Firma Harro Voigt in Hamburg (AG Hamburg HRA 74798) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.11.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Harro Voigt Grundstücksverwaltung KG, Hamburg (Barkenkoppel 64, 22391 Hamburg,An- und Verkauf von Grundstücken im eigenen Namen und für eigene Rechnung, die Bebauung derselben durch berechtigte Betriebe, deren Vermietung und Verwaltung sowie die Übernahme aller diesem Zweck dienenden Geschäfte, mit Ausnahme der Geschäfte des § 34 c GewO.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Voigt, Harro, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Voigt, Götz, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Harro Voigt Grundstücksgesellschaft mbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 43107) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.