Harry Meyer GmbH, Gyhum-Wehldorf, Wehldorfer Bundesstraße 3, 27404 Gyhum-Wehldorf.Nicht mehr Geschäftsführer: Meyer, Hilke, Gyhum-Wehldorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Meyer, Peter, Gyhum-Wehldurf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
MEGAST GmbH, Gyhum, Wehldorfer Bundesstraße 3, 27404 Gyhum-Wehldorf.Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), 4 (Stammkapital), 12 (Bekanntmachungen) und 14 (Gründungsaufwand) beschlossen. Neue Firma: Harry Meyer GmbH. Gyhum-Wehldorf. Geschäftsanschrift: Wehldorfer Bundesstraße 3, 27404 Gyhum-Wehldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2009 bzw. 06.11.2009 mit der Meyer & Co. Gaststättenbetriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hagen (AG Tostedt HRB 110946) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.09.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2009 bzw. 06.11.2009 mit der Harry Meyer GmbH mit Sitz in Wehldorf (AG Tostedt HRB 120003) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.