Harsch Maschinenbau GmbH, Neusäß (Kerschensteinerstr. 4, 86356 Neusäß). Die Verschmelzung wurde am 30.08.2007 in das Register der übernehmenden Einzelfirma eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRA 10183).
Harsch Maschinenbau GmbH, Neusäß (Kerschensteinerstr. 4, 86356 Neusäß). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2007 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Richter Isgard, Neusäß, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Einzelunternehmen wird unter der Firma Karl Harsch Maschinenbau, Inhaberin Isgard Richter e.K. mit dem Sitz in Neusäß (Amtsgericht Augsburg HRA 10183) geführt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.