HRB 8457: Hartmann & Braun Grundstücksverwaltung GmbH, Mannheim, Kallstadter Straße 1, 68309 Mannheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.04.2021 mit der Aktiengesellschaft "ABB AG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 4664) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 8457: Hartmann & Braun Grundstücksverwaltung GmbH, Mannheim, Kallstadter Straße 1, 68309 Mannheim. Prokura erloschen: Müller, Christian, Schwetzingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8457: Hartmann & Braun Grundstücksverwaltung GmbH, Mannheim, Kallstadter Straße 1, 68309 Mannheim. Bestellt als Geschäftsführer: Braunert, Marcus, Mannheim, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Feldmann, Moritz, Mannheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8457: Hartmann & Braun Grundstücksverwaltung GmbH, Mannheim, Kallstadter Straße 1, 68309 Mannheim. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.06.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ABB Beteiligungsgesellschaft mbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 8294) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 8457: Hartmann & Braun Grundstücksverwaltung GmbH, Mannheim, Kallstadter Straße 1, 68309 Mannheim. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Feldmann, Moritz, Mannheim, * ‒.‒.‒‒; Ochsner, Markus, Heddesheim, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Ehrenreich, Klaus, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒; Klingenstein, Petra, Viernheim, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Müller, Christian, Schwetzingen, * ‒.‒.‒‒.
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