HRA 1316: Hartmann Knau Zigarrenspezialgeschäft Inh. Felice Zadra e. K., Marburg/Lahn, Gutenbergstraße 7, 35037 Marburg. Firma geändert, nun: Hartmann Knau Zigarrenspezialgeschäft Inh. Jakob Bergen e.K. Marburg. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Gutenbergstraße 7, 35037 Marburg. Nicht mehr Inhaber: Zadra, Felice, Marburg, * ‒.‒.‒‒. Eingetreten als Inhaber: Bergen, Jakob, Gladenbach, * ‒.‒.‒‒. Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
Hartmann Knau Zigarrenspezialgeschäft Inh. Felix Zadra, Marburg/Lahn (Gutenbergstraße 7, 35037 Marburg). Der Inhaber hat das Vermögen der Felice Zadra GmbH mit Sitz in Marburg (AG Marburg HRB 2440) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.04.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom24.04.2006 als Ganzes übernommen. Die Firma wird unter Berichtigung des Vornamens des Inhabers und mit Rechtsformzusatz fortgeführt und lautet nun: Hartmann Knau Zigarrenspezialgeschäft Inh. Felice Zadra e. K. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.