Hartmann Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Dortmund (Heinrichstr. 51, 44536 Lünen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Hauptversammlung vom 25.05.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleinaktionär, den nicht eingetragenen Kaufmann Hartmann, Peter übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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