HRB 52487: Hartmut Gatzke GmbH, Hamburg, Hamburger Str. 3, 22083 Hamburg. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers unter der Firma Hartmut Gatzke e.K. (Amtsgericht Tostedt HRA 203935) am 12.04.2019 wirksam geworden.
HRB 52487: Hartmut Gatzke GmbH, Hamburg, Hamburger Str. 3, 22083 Hamburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.03.2019 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, Kaufmann Gatzke, Hartmut, Buxtehude, * ‒.‒.‒‒ übertragen, welcher das Unternehmen als in das Handelsregister einzutragendes Einzelunternehmen mit Sitz in Buxtehude weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.