R & L Verwaltungsgesellschaft GmbH & Co. KG, Heilbronn, Weinsberger Str. 29, 74076 Heilbronn.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Hartmut Lamminger gewerbliche Vermietungen Oststraße 78 e.K.", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRA 724386) am 07.01.2010 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
R & L Verwaltungsgesellschaft GmbH & Co. KG, Heilbronn, Weinsberger Str. 29, 74076 Heilbronn.Geschäftsanschrift: Weinsberger Str. 29, 74076 Heilbronn. Der Einzelkaufmann Hartmut Walter Lamminger, Heilbronn, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Hartmut Lamminger gewerbliche Vermietungen Oststraße 78 e.K.", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRA 724386) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.11.2009 mit Nachtrag vom 10.12.2009 und des Versammlungsbeschlusses vom 03.11.2009 und 10.12.2009 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.